Unfall?
Vorgehen in 4 Minuten erklärt.
Was ist nach einem Kfz-Unfall zu tun?
Unfall, wie vorgehen, was tun? Diese Frage stellen sich allein in Berlin & Brandenburg jedes Jahr weit mehr als 100.000 Autofahrer. In einer solchen Ausnahmesituation gibt es keine Routine. Insofern ist es logisch, mit einem Kfz Gutachter auf Routine und Erfahrungswerte für die anstehende Schadenregulierung zu setzen. Bei eigener Unschuld entstehen hierfür KEINE Kosten!
Nicht länger warten: Direkt hier Schaden melden und Crash Kfz Gutachter in Berlin beauftragen. Der folgende Ratgeber zeigt weitere Sofortlösungen.
Verhalten an der Unfallstelle als Checkliste
Von Beginn an alles richtig machen. Starte jetzt die Regulierung mit einem unabhängigen Gutachter.
Jetzt Kontakt aufnehmen!
- Grundverantwortung: Am Unfallort bleiben, sich den Konsequenzen stellen: Fahrerflucht ist ein Straftatbestand.
- Höchste Priorität: Eigenschutz, Unfallstelle sichern (Warndreieck, Warnblinkanlage, Warnweste etc.) und Folgeunfälle vermeiden, sichere Warteposition einnehmen, z. B. hinter Leitplanke.
- Notruf absetzen (ggf. per Notrufsäule auf der Autobahn): Rettungskräfte bei Bedarf (Personenschaden) rufen und Erste Hilfe leisten.
- Erst jetzt geht es an die formale Dokumentation des Unfallhergangs: Personalien und Versicherungsdaten austauschen, Unfallbericht inkl. Unfallskizze zur Sicherung von Beweisen anfertigen.
- Fotos von den Schäden und vom Unfallort (auch von Bremsspuren) schießen, Unfallzeugen befragen und deren Daten ebenfalls festhalten.
- Sie sind schuldlos? Rufen Sie noch am Unfallort Ihren Crash Kfz Gutachter in Berlin an: Ein Gutachten wird Ihre Schadenersatzansprüche exakt beziffern. Der gegnerische Autoversicherer wird mit einem Kostenvoranschlag nur das Nötigste bei der Schadensregulierung zahlen wollen.
Verhalten nach Unfall:
- Keinen Streit mit dem Unfallgegner anfangen, ggf. Polizei rufen.
- Kein Schuldanerkenntnis unterschreiben, nicht unter Druck setzen lassen von beteiligten Zeugen. Jedes Schuldeingeständnis ist kontraproduktiv.
- Nicht sofortiger Schadenszahlung als Lösung zustimmen: Kennen Sie die Höhe?
- Nicht unerlaubt weiterfahren, der Vorwurf der strafbaren Fahrerflucht gemäß § 142 StGB droht (allen Unfallbeteiligten).
- Nichts passiert?! Achtung: Der wahre Schaden kann versteckt sein.
Wann sollten Sie die Polizei nach einem Unfall rufen?
Bei einem reinen Sachschaden (vor allem bei Bagatellschäden) ohne Verletzte sind Unfallbeteiligte nicht verpflichtet, Polizeibeamte zu rufen. Das ändert sich, sobald Verletzte an der Unfallstelle zu beklagen sind. Daher ist es immer wichtig, ruhig zu bleiben und sich einen Überblick zu verschaffen. Das gilt für alle Beteiligten sowie Zeugen.
Bagatellschaden oder nicht?
Die Bagatellschadengrenze liegt ca. 1.000 Euro. Darüber haben Sie Anspruch auf ein neutrales Schadengutachten auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Was nach ein paar Kratzern oder einer Beule aussieht, kann schnell sehr teuer werden. Die Karosserieoberfläche moderner Fahrzeuge ist sehr energieabsorbierend. Auch eine verzogene Karosserie ist nach Heckaufprall nicht auszuschließen.
Zwischenfazit:
Wenden Sie sich an einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen in Berlin. Hier können Sie die Schadensregulierung bereits starten bzw. Fotos für eine Ersteinschätzung schicken.
ACHTUNG!
Sie müssen sich bei klarer Sachlage nicht auf die Gegenseite einlassen und dürfen einen vorgeschlagenen Gutachter ohne Nachteile ablehnen. Sie können selbst aktiv werden und Crash Kfz Gutachter beauftragen. Sie schützen sich damit vor Kürzungen und legen die Schadenregulierung in unabhängige und sehr erfahrene Hände.
Unfall, wer zahlt?
Daher sollten Sie bei der Beweissicherung am Unfallort nichts dem Zufall überlassen und schnellstmöglich einen Kfz-Sachverständigen hinzuziehen. Bei Bedarf wird Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht vermittelt, sodass Sie auf jede Situation reagieren können. Anwaltskosten zahlt auch der Autoversicherer des Unfallgegners!
Geschädigter:
Ihre Schadenersatzansprüche (Reparaturkosten, Nutzungsausfallentschädigung, Mietwagen, Schadenersatz für Wertminderung, Gutachterkosten, Anwaltshonorar etc.) zahlt die Gegenseite: Mit einer Abtretungserklärung gehen Sie nicht in Vorkasse.
Verursacher:
Für Schäden am fremden Fahrzeug greift die Kfz-Haftpflichtversicherung, für das eigene Fahrzeug muss eine Vollkaskoversicherung vorhanden sein. Der Unfallverursacher hat seiner Versicherung den Schaden schnellstmöglich zu melden.
Unklare Schuldfrage:
Eventuell kommt es zu einer Quotenregulierung gemäß festgelegter Haftungsquote, nicht selten landet der Rechtsstreit vor Gericht. Mit einem Unfallgutachten haben Geschädigte einen wichtigen Trumpf in der Hand. Mit dem Quotenvorrecht lässt sich eine Teilschuld finanziell vorteilhaft abrechnen.
4 Schritte zum Regulierungsziel:
Schritt 1:
1. Kontakt aufnehmen, Schaden melden und das Vorgehen besprechen.
Schritt 2:
Örtlich flexible Begutachtung des Unfallfahrzeugs.
Schritt 3:
Gutachtenerstellung binnen 48 Stunden möglich, Versand an Versicherung.
Schritt 4:
Reparatur laut Gutachten oder fiktive Abrechnung (Unfallschaden auszahlen lassen). Bei Problemen mit der Versicherung (Kürzungen) leistet ein Rechtsanwalt Hilfestellungen!
TIPP!
Niemand will einen Unfall, das Betriebsrisiko fährt aber immer mit. Nicht aus Zufall ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für die Fahrzeugzulassung in Deutschland Pflicht.
Unfallbericht herunterladen, ausfüllen und uns senden:
Perfekt vorbereitet für Unfallprotokoll
Bereiten Sie sich auf einen möglichen Unfall vor, indem Sie hier eine Vorlage für den Unfallbericht downloaden und im Auto für den Ernstfall griffbereit deponieren. Das Vorgehen bzw. alle zu erfassenden Angaben (Namen, Versicherungsnummern etc.) liegen dann in strukturierter Form vor Ihnen. Sammeln Sie wichtige Beweise in Ihrem Fall!
Was tun bei Unfall im Ausland?
Sie sollten auf jeden Fall für die Unfallaufnahme die Polizei rufen, gerade mit einem Miet- der Leasingwagen. Namen und Daten sind trotz Sprachbarrieren korrekt zu erfassen, sammeln Sie Beweise!
Der angesprochene Unfallbericht ist auch in vielen Sprachen verfügbar. Stellen Sie vor Abreise den Versicherungsschutz im Zielland sicher.
Die Grüne Versicherungskarte dient immer seltener als Nachweis, da das Kennzeichnen digitale Prüfvorgänge ermöglicht. Über einen Regulierungsbeauftragten ist die Schadenregulierung oft von Deutschland aus möglich. Da das Schadensrecht des Ziellandes gilt, können Ersatzansprüche ggf. geringer ausfallen.
Meldefristen nach Autounfall?
Der Schadenverursacher hat die Meldung je nach Versicherungsvertrag schnellstmöglich zu erstellen, mehr als 7 Tage Zeit hat er nicht! Daher können sich Geschädigte via Zentralruf der Versicherer informieren, ob bereits eine Schadensmeldung erfolgt ist. Mit einem erfahrenen Kfz-Sachverständigen an Ihrer Seite in Berlin müssen Sie sich über diese und weitere Punkte keine Sorgen machen.
Unfall?
Routine bietet Sicherheit, sie zahlt sich für Unfallbeschädigte aus! Insofern ist es kein Wunder, dass viele Kunden nochmals auf den Crash Kfz Gutachter in Berlin setzen, falls sie einen weiteren Autounfall haben. Freunde und Familie wissen die persönliche Weiterempfehlung spätestens nach einem Verkehrsunfall zu schätzen.
Nach Anruf Hilfe in ganz Berlin & Brandenburg: Mit einem Gutachten lassen Sie den Autounfall am schnellsten, entspanntesten und vor allem maximal entschädigt hinter sich.