Reparaturbestätigung

Die Reparaturbestätigung erfolgt nach der Reparatur des geschädigten Fahrzeuges.

Wenn Sie fiktiv abrechnen und später das Fahrzeug “günstig” reparieren lassen, dann ist es sehr zu empfehlen, eine Reparaturbestätigung vom Gutachter machen zu lassen. Dieses ist ein gern vergessener Fall.

Um den Nutzungsausfall geltend zu machen und als Beweis, dass Ihr Fahrzeug wieder repariert ist, falls Sie mal wieder in einen Unfall geraten. Sonst heißt es nachher, Sie wollen doppelt abrechnen.

Unser Service ist für Sie als Geschädigter kostenlos, da auch hier die gegnerische Versicherung die Kosten übernimmt.

Nach einer Reparatur prüfen wir gerne nochmal die Rechnung. Sei es für eine Unfallreparatur, Motorinstandsetzung oder Inspektion.

“Wir sind für Sie da!"

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