Hi! Du hattest einen Autounfall in Berlin?

Jetzt anrufen und Beratung vom TÜV-zertifizierten Kfz Gutachter in Berlin erhalten!
Kfz Gutachter Berlin
Du bist in einen unverschuldeten Unfall verwickelt? Jetzt Crash Kfz Gutachter in Berlin unter 0176 19 88 50 50 anrufen, um schnelle Hilfe zu erhalten und auf keinen Cent bei der Schadenabwicklung verzichten zu müssen. Bei uns bekommst Du schnell einen Termin für eine Schadensaufnahme oder Fahrzeugbewertung (auch für Oldtimer).
Mehr als 130.000 Verkehrsunfälle in Berlin sowie tausende Vandalismusschäden & Diebstahlschäden pro Jahr zeigen, wie gefragt Kfz Sachverständige für die finanziellen Interessen von Geschädigten sind.
Jetzt unverbindlich beraten lassen. Du bekommst von uns schnell eine erste Einschätzung zum weiteren Vorgehen. Ganz individuell für Deinen Fall und Fahrzeug.

Kundenbewertungen
Beispielhafte Fahrzeugschäden

Mercedes-Benz
- Model: A-Klasse
- Baujahr: 2018
- Reparaturkosten: 23.244,83 €
- Wertminderung: 800 €

Audi
- Model: A3
- Baujahr: 2009
- Reparaturkosten: 4.783,57 €
- Wertminderung: 100 €

MAN LKW
- Model: TGS 18
- Baujahr: 2019
- Reparaturkosten: 26.274,12 €
- Wertminderung: 1.000 €
Jetzt anrufen & Schadenhöhe prüfen lassen! Telefonische Erstberatung vom Kfz Sachverständigen:
- Unverbindliche Ersteinschätzung
Ein unabhängiger Kfz-Gutachter zahlt sich aus
- Unabhängige Beratung & Beweissicherung
- Kostenloses Gutachten bei Fremdverschulden
- Schadenaufnahme vor Ort in ganz Berlin
- Mehr als 20 Jahre Kfz-Erfahrung
- Vom TÜV-Rheinland zertifiziert
- Neutrale Prüfung der Schadensansprüche
- Auch Motorradgutachten & Oldtimergutachten
- Direktabrechnung mit der Versicherung
- Kurzfristige Termine & schnelle Abwicklung
Rückruf vom Kfz Gutachter gewünscht?
- Wir rufen Dich umgehend zurück
- Ersteinschätzung vom Kfz Gutachter
- Vor Ort in ganz Berlin & Brandenburg
- Kein Risiko oder versteckte Kosten
- Kurzfristige Termine & schnelle Abwicklung


Vertrauen ist gut, Kontrolle besser:
Mit Deinem Crash Kfz Gutachter bleibt kein Schaden verborgen: Ob Achsvermessung, Fahrzeugzerlegung oder moderne Diagnosetools – wir erstellen für Dich ein millimetergenaues, belastbares Schadengutachten. Schon nach einem ersten Anruf kannst Du durchatmen, denn wir kümmern uns um alles – schnell, zuverlässig und auf Deiner Seite.
Sprachbarrieren? Gibt’s bei uns nicht! Als multikulturelles Team – genau wie Berlin selbst – kommunizieren wir offen, direkt und in mehreren Sprachen. So wird Dein Unfallgutachten zum Kinderspiel.
Kfz Gutachter ohne Sprachbarrieren:
Unsere Leistungen
„Berlin hält nicht still, aber einiges aus.“
Nur ein paar Kratzer am Fahrzeug? Bist Du sicher?
Dein Auto sieht auf den ersten Blick vielleicht unversehrt aus – aber ohne eine professionelle Begutachtung von einem Kfz Gutachter, kann der wahre Schaden leicht übersehen werden. Moderne Fahrzeuge sind oft mit energieabsorbierenden Materialien ausgestattet, die Schäden im Inneren verbergen. Was wie ein harmloser Bagatellschaden wirkt, kann Dich schnell mehrere tausend Euro kosten.
Vertrau in so einem Fall nicht der gegnerischen Haftpflichtversicherung – die muss am Ende zahlen und hat deshalb nicht Deine Interessen im Blick. Mit einem unabhängigen Kfz Gutachter sicherst Du Dir eine faire und gründliche Schadenanalyse. Wir prüfen Dein Fahrzeug millimetergenau und sorgen dafür, dass kein Detail übersehen wird. Jetzt den Fall an unseren Kfz Gutachter in Berlin übergeben und zurücklehnen. Unser Kfz Sachverständiger kümmert sich um den Rest.
Lass nichts dem Zufall – hol Dir jetzt Unterstützung vom Profi und schütze Dich vor bösen Überraschungen!
Deine Rechte als Unfallgeschädigter
Wenn Du wirklich alle Deine Schadenersatzansprüche durchsetzen willst, solltest Du Deinen eigenen Kfz Gutachter in Berlin oder in Brandenburg beauftragen – und zwar direkt nach dem Unfall. Bei einem Haftpflichtschaden ist das Dein gutes Recht!
Die gegnerische Versicherung wird Dir diese Rechte natürlich nicht auf dem Silbertablett präsentieren – im Gegenteil: Sie versucht oft, Dich in ihr eigenes Schadenmanagement zu drängen. Aber Du darfst und solltest das ablehnen! Und genau das solltest Du auch tun, wenn Du auf Nummer sicher gehen willst.
Mit einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen an Deiner Seite bist Du rechtlich und fachlich bestens abgesichert.
- Neutrale Schadensprüfung vom Sachverständigen
- Unabhängiges Schadengutachten
- Wertminderung des Unfallfahrzeugs
- Reparatur oder Auszahlung nach Unfallgutachten
- Eigener Anwalt bei Kürzungen
- Abschleppkosten vom Unfallort
- Unfallanalyse zur Klärung der Schuldfrage
- Kurzgutachten als Alternative zum KVA
- Nutzungsausfallentschädigung
- Gleichwertiger Ersatzwagen
- Schmerzensgeld bei einem Personenschaden
- Verbringungskosten. z. B. zum Lackierbetrieb
- Beilackierung falls erforderlich
- Quotenrecht bei unklarer Schuldfrage
- Freie Werkstattwahl
Schadensregulierung in nur 4 Schritten:

1. Gutachter anrufen
Rufe uns direkt an und unser Kfz Gutachter kommt zur Begutachtung des Schadens.

2. Begutachtung
In ganz Berlin & Brandenburg nehmen wir vor Ort den Schaden auf. Die Kosten trägt die Versicherung des Schadenverursachers. Detaillierte Beweissicherung am Unfallort.

3. Gutachten
Das Schadensgutachten wir je nach Schadensfall innerhalb von 24 Stunden von uns erstellt und verschickt.

4. Abschluss
Regulierung mit der eintrittspflichtigen Versicherung (Reparatur oder Auszahlung). Kommt es zu Kürzungen, schalten wir direkt einen Rechtsanwalt ein.
Häufige Fragen:
Was muss man bei der Beauftragung eines Kfz Gutachters beachten?
Nach einem fremdverschuldeten Autounfall musst Du nicht auf die gegnerische Versicherung warten – Du darfst selbst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen. Und das Beste: Liegt der Schaden über der Bagatellgrenze von ca. 1.000 Euro, muss die Gegenseite die Gutachterkosten übernehmen.
Warum sollte ich einen Kfz-Gutachter beauftragen?
Der Kfz-Gutachter begutachtet den Schaden und ermittelt die Schadenhöhe. Anschließend werden sämtliche Schadenpositionen in einem Unfallgutachten dokumentiert. Nach Fertigstellung wird das Kfz-Gutachten inkl. der Ansprüche an die eintrittspflichtige Kfz-Versicherung des Verursachers geschickt.
Was beinhaltet ein Unfallgutachten?
Das Unfallgutachten beinhaltet sämtliche Ansprüche wie zum Beispiel die Reparaturkosten, Wertminderung oder die reparaturbedingte Ausfallzeit (wichtig für die Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung). Auch der Restwert oder der empfohlene Reparaturweg sind Bestandteile des Unfallgutachtens.
Wo wird das Unfallfahrzeug begutachtet?
Je nach Ausmaß der Beschädigung kann das Unfallfahrzeug bei Dir vor Ort begutachtet werden. Um Beschädigungen am Lack zu erkennen, sollte das Fahrzeug bei Tageslicht oder guten Lichtverhältnissen begutachtet werden.
Wurde der Unfallwagen bereits in eine Werkstatt verbracht, findet die Begutachtung selbstverständlich in der Werkstatt statt.
Wer bezahlt den Kfz-Sachverständigen bei Fremdverschulden?
Die Kosten für einen Kfz-Sachverständigen werden im Regelfall von der eintrittspflichtigen Versicherung des Unfallverursachers getragen. Zu beachten ist, dass die Bagatellschadengrenze von 700 bis 1.000 Euro Reparaturkosten überschritten sein sollte.
Welche Informationen benötigt der Kfz-Gutachter von mir?
Nach einem Verkehrsunfall benötigt der Kfz-Gutachter einen ausgefüllten Unfallbericht (ggf. polizeilichen Unfallbericht). Ein Foto oder die Kopie des Fahrzeugscheins sind ebenfalls wichtig. Für den Kfz-Sachverständigen ist es wichtig zu wissen, ob Alt- oder Vorschäden am Unfallfahrzeug bekannt sind. Andernfalls sind Probleme mit der gegnerischen Versicherung vorprogrammiert.
Wie lange dauert das Unfallgutachten?
Von der Begutachtung des Schadens bis zum Versand an die Versicherung benötigen wir 24 Stunden. Dies gilt für gängigen Hersteller und Fahrzeugmodelle. Ist eine Karosserie- oder Achsvermessung laut Kfz-Gutachter notwendig, verlängert sich die Gutachtenerstellung.
Bei spezielleren Fahrzeugen wie zum Beispiel Young- oder Oldtimern, kann die Erstellung eines Unfallgutachtens deutlich länger dauern. Ein Beispiel aus der unserer Praxis: für ein Nissan Blue Bluebird Reimport (Youngtimer), dauerte die Erstellung des Unfallgutachtens mehrere Wochen. Grund dafür ist die aufwendige Recherche und Beschaffung von Ersatzteilpreisen.
Wer muss den Abschleppdienst bezahlen?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall sind die Abschleppkosten von der eintrittspflichtigen Versicherung des Unfallverursachers bzw. Unfallgegners zu übernehmen. Aufgrund der Schadensminderungspflicht müssen Geschädigte jedoch beachten, dass der Unfallwagen zu der nächstgelegenen Kfz-Werkstatt transportiert wird. Du musst also darauf achten, dass die Kosten nicht unnötig in die Höhe getrieben werden.
Wann sollte ich nach einem Unfall einen Anwalt einschalten?
Zunächst einmal spricht nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall nichts dagegen, einen eigenen Rechtsanwalt einzuschalten. Die Anwaltskosten muss die Versicherung des Unfallverursachers übernehmen. Vor allem bei Personenschäden ist es dringend empfohlen, einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen. Bei Bedarf vermitteln wir Dir gerne einen Partneranwalt.
Wie bei Kürzungen der gegnerischen Versicherung reagieren?
Grundsätzlich müssen Kürzungen einzelner Schadensersatzpositionen im Gutachten von der Versicherung klar begründet sein. Pauschale Kürzungen sind zulässig! Hinter diesem Vorgehen der Versicherung verstecken sich Einsparungsversuche der Versicherungsunternehmen. Mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht an unserer Seite, gehen wir konsequent gegen Kürzungsversuche der Versicherer an.
Wer muss den Unfallschaden der Versicherung melden?
Nach einem Verkehrsunfall muss der Verursacher den Schaden seiner Versicherung innerhalb von 7 Tagen ab dem Unfallzeitpunkt melden. Meldet der Verursacher den Schaden seiner Versicherung nicht oder hast Du Zweifel daran, kannst Du die gegnerische Versicherung ebenfalls über den Schaden in Kenntnis setzen. Besteht eine Teilschuld, solltest Du die eigene Versicherung ebenfalls über den Unfall informieren.
Was muss ich bei einem Kaskoschaden tun?
Bei einem Kaskoschaden ist die eigene Kfz-Versicherung zuständig. Durch ihr Weisungsrecht bestimmt die Versicherung den Kfz Gutachter. Der Kaskofall wird nach dem Vertragsrecht gemäß AKB abgewickelt.
Wann benötige ich eine Reparaturbestätigung?
Eine Reparaturbestätigung benötigen Unfallgeschädigte immer dann, wenn nach dem Schadenereignis der Schaden in Eigenleistung repariert wurde. Es steht dem Geschädigten frei, welchen Kfz Gutachter er mit der Reparaturbestätigung beauftragt. Es ist allerdings empfehlenswert, den Kfz Gutachter zu beauftragen, der das Unfallgutachten erstellt hat.
Kontakt aufnehmen
- TÜV zertifiziert, über 20 Jahre Berufserfahrung
- Öffnungszeiten nach Bedarf, auch am Wochenende & Feiertagen
- Keine Kosten für Geschädigte, Abrechnung mit der Versicherung
- Schnelle Feststellung der Schadenssumme
- Ob Lankwitz, Moabit oder Lichterfelde: wir kommen zu Dir
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Spare Dir Stress bei der Schadensregulierung
Du willst Dir den Stress mit der gegnerischen Versicherung sparen – und lieber gleich auf kostenlose, unabhängige Gutachterhilfe setzen?
Dann bist Du bei Crash Kfz Gutachter in Berlin genau richtig. Wir stehen als erfahrene Kfz-Experten zur Seite, damit Deine Schadenregulierung schnell und reibungslos ins Rollen kommt.
In nur wenigen Stunden kann die Schadenshöhe inkl. Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und weitere Ansprüche ermittelt werden – transparent, professionell und zu Deinem Vorteil.
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Anschrift:
Crash Kfz-Gutachter
Müllerstraße 113A
13349 Berlin
Kontakt:
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