Unfall, was tun als Geschädigter?

Kennst Du Deine Rechte? Hier mehr erfahren:

1. Unfall: Was tun als Geschädigter?

25 Jahre ohne Unfall, plötzlich stellst Du Dir die Frage: „Was tun als Geschädigter, wie verhalten?“ Ganz klar, wer lange unfallfrei fährt, kann im unverschuldeten Schadensfall keine Routine haben. Dieser Ratgeber kommt wie gerufen: Er zeigt Dir, was als Geschädigter nach Unfall zu tun ist und welche Rechte Du jetzt hast.

Das Richtige tun als Geschädigter nach Unfall

Nimm am besten sofort Kontakt zu Crash Kfz Gutachter in Berlin & Brandenburg auf: Du bekommst Soforthilfe und genau die Routine für die anstehende Unfallabwicklung, die Dir fehlt. Die gegnerische Versicherung ist definitiv der falsche Ansprechpartner, schließlich muss sie Deinen Unfallschaden vollständig bezahlen.

Kurz & knapp:

Unfall, was tun als Geschädigter?
Kfz Gutachter Berlin

Häufige Fragen:

Was Geschädigte wissen wollen

Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ist eintrittspflichtig und somit der Ansprechpartner. Du brauchst aber nicht selber mit der Versicherung „kämpfen“. Das übernehmen Crash Kfz Gutachter und bei Bedarf ein Fachanwalt nach der Gutachtenerstellung als Regulierungsgrundlage.

Immer am Unfallort bleiben, diesen zur Verhinderung von Folgeunfällen sichern und Erste Hilfe leisten, bei Verletzten Polizei & Rettungskräfte rufen. Denke an die Beweissicherung mit Unfallbericht und rufe zeitnah einen eigenen Kfz-Sachverständigen zur Anspruchsdurchsetzung an.

Kfz-Versicherer lieben es, Unfallgutachten zu kürzen bzw. die Höhe einzelner Schadensposten grundsätzlich in Frage zu stellen. Du kannst Dir einen Anwalt nehmen und gegen Kürzungen am Unfallgutachten vorgehen. So wird es in den meisten Fällen nur beim Versuch bleiben. Hier Beratung anfordern!

Checkliste:

Was tun nach Unfall als Geschädigter?

Beachte, dass die Reihenfolge dieser Maßnahmen der Priorisierung an der Unfallstelle entspricht. ALLE Unfallbeteiligten müssen sich den Konsequenzen stellen, Unfallflucht ist gemäß § 142 StGB strafbar.

Begutachtung des Schadens

Schadenmeldung nach Autounfall

Welche Frist gilt?

Grundsätzlich hat der Unfallverursacher den Schaden seinem Haftpflichtversicherer rechtzeitig zu melden. Für die Schadensmeldung hat er je nach Versicherungsvertrag maximal 7 Tage Zeit. Du kannst via Zentralruf der Versicherer mit dem Kennzeichen prüfen, ob der Schadenverursacher dieser Pflicht nachgekommen ist.

Muss ich als Unfallgeschädigter meine eigene Versicherung informieren?

Das kann für die Schadensabwicklung sinnvoll sein, wenn eine Teilschuld im Raum steht. Dann würde auch Deine Versicherung gemäß Haftungsquote beteiligt werden. Bei einem Verkehrsunfall mit Fahrerflucht könnte auch die eigene Kaskoversicherung für den Schaden greifen, wenn sich kein Unfallgegner belangen lässt.

In diesem Fall ist auch der Verein für Verkehrsopferhilfe eine Anlaufstelle. Eine vorsorgliche Schaden- bzw. Unfallmeldung kann also sinnvoll sein. Die reine Meldung hat keine Auswirkungen auf die Schadenfreiheitsklasse.

Muss man nach einem Unfall immer die Polizei rufen?

Nein, bei einem reinen Blechschaden besteht keine Verpflichtung, die Polizei zum Unfallort zu rufen. Bei unklarem Unfallhergang oder aggressivem Unfallgegner ist das aber sinnvoll. Verpflichtend ist die Verständigung der Polizei, sobald es Verletzte an der Unfallstelle zu beklagen gibt.

Unfall-Soforthilfe in Berlin & Brandenburg

Gerne beraten wir Dich persönlich!

Der Unfallbericht (inkl. Skizze)

Ein Muss im Handschuhfach für die Schadensregulierung

Wir sprachen eingangs über fehlende Routine: Diese kann ein Unfallbericht durch seine Struktur wettmachen: Du wirst an alles Wichtige denken und es in einer beweissichernden Form festhalten können. Also: Vorlage direkt downloaden und griffbereit im Auto deponieren.

Für einen möglichen Unfall im Ausland (Versicherungskarte nicht vergessen) gibt es den Bericht auch in mehreren Sprachen. Mit einem Regulierungsbeauftragen der ausländischen Versicherung kann die Schadenregulierung von Deutschland aus möglich sein.

Rechte vs. Pflichten als Geschädigter

Deine Pflichten

Deine Rechte

Beachte, dass nur ein unabhängiger Kfz Gutachter Dir alle Rechte bzw. Schadenspositionen nahe bringen wird. Aus Spargründen hat die Gegenseite daran nicht das geringste Interesse!

Schmerzensgeld nach Unfall

Wann steht mir Schmerzensgeld nach Unfall zu?

Sobald eine gewisse Harmlosigkeitsgrenze in Form von oberflächlichen Hautkratzern überschritten ist, kannst Du mit einem Anwalt Ansprüche auf Schmerzensgeld prüfen. Dafür brauchst Du ein zeitnahes ärztliches Attest, begib Dich bei hoher Schmerzintensität nach dem Unfall schnellstmöglich in medizinische Hände.

Schmerzintensität und eine mögliche Eingriffsintensität sind entscheidend für die Höhe des Schmerzensgeldes: Für ein Schleudertrauma sind je nach Grad mehr als 2.000 Euro denkbar.

Gegnerische Versicherung will nicht zahlen? Was jetzt?

Gutachternetzwerk aktivieren!

Du hast für diesen Fall alles richtig gemacht als Geschädigter, wenn Du nach dem Unfall Crash Kfz Gutachter angerufen hast. Bei Bedarf wird Dir ein Fachanwalt für Verkehrsrecht vermittelt, sodass Du sofort entschieden reagieren kannst.

Je besser die Schuld dokumentiert ist, desto einfacher kannst Du die Eintrittspflicht untermauern. Notfalls komme es zu einer Klage vor Gericht, wobei das erstellte, beweissichernde Gutachten für Deine Ansprüche sehr wichtig sein wird.

Fazit

Das Richtige tun als Geschädigter nach Unfall