Fiktive Abrechnung (§ 249 BGB) nach Autounfall?
Geld oder Reparatur?
„Geld statt Reparatur“ könnte Dein Motto bei der fiktiven Abrechnung sein! Um diese Möglichkeit, die etwa jeder Dritte Unfallgeschädigte ergreift, geht es in diesem Ratgeber. Wir unterstützen Dich als Crash Kfz Gutachter bei jeder Form der Schadenabwicklung in Berlin. Du musst uns nur kostenlos beauftragen und mit einem Schadensgutachten die Basis für die fiktive Abrechnung legen.
- Lesedauer: 4 Min.
- Veröffentlicht: 20.03.2025
- Autor: Dervis Öksüz
Definition: Fiktive Abrechnung (Kfz-Unfallschaden)
Neben der konkreten Abrechnung (Reparatur des Unfallschadens) ist die fiktive Abrechnung mit der Auszahlung laut Sachverständigengutachten eine Alternative. § 249 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) liefert die Rechtsgrundlage. Als Voraussetzung muss ein Schadengutachten erstellt und die Veräußerungsfrist von 6 Monaten nach Nutzung der fiktiven Abrechnung beachtet werden.
Geschädigte dürfen durch den Abrechnungsmodus nicht schlechter gestellt werden: Viele Kürzungen bei der fiktiven Schadensabrechnung sind als Versuche anzusehen. Wehre Dich mit einem Anwalt (Rechtsanwaltskosten hat die gegnerische Versicherung zu tragen). Kosten, die bei der konkreten Abrechnung bzw. Reparatur des Fahrzeugschadens angefallen wären, sind mit Ausnahme der Mehrwertsteuer auch fiktiv erstattungsfähig.
Kurz & knapp:
- Dein Recht: Du kannst zwischen Reparatur und fiktiver Abrechnung des Unfallschadens wählen.
- Weiteres Recht: Schadengutachten als Basis auf Kosten der Gegenseite erstellen lassen.
- Grundsätzlich kommt die fiktive Abrechnung eher für ältere Fahrzeuge in Frage.
- Bei neueren Fahrzeugen kommt aufgrund des unfallbedingten Minderwerts diese Regulierungsart eher weniger, bei Leasingwagen gar nicht in Betracht.
- Erstattungsfähig sind Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und weitere Posten.
- Mit unserem umfassenden Gutachterservice managen wir Deine fiktive Schadenabrechnung.

Häufige Fragen:
Was wird bei der fiktiven Abrechnung bezahlt?
Im Grunde all das, was Dir bei der Reparatur als Geschädigter auch zustehen würde. Zu den Werkstattkosten können Nutzungsausfall, unfallbedingter Wertverlust und weitere Schadensposten laut Gutachten hinzukommen. Hier findest Du eine Beispielrechnung zur fiktiven Schadensabrechnung.
Was darf die Versicherung des Unfallgegners bei fiktiver Abrechnung kürzen?
Nur die Mehrwertsteuer, da Unfallopfern im Rahmen der fiktiven Abrechnung nur Netto-Reparaturkosten erstattet werden. Versicherer kürzen oft unberechtigt, weshalb wir einen Anwalt zur Durchsetzung Deiner Rechte hinzuziehen werden.
Ist eine fiktive Abrechnung auch bei Kaskoschäden möglich?
Ja, auch Kaskoversicherungen machen die fiktive Schadensabrechnung möglich. Du kannst Dir etwa einen Hagelschaden auszahlen lassen. Bei neuen Fahrzeugen ist aber eine Unfallschadenreparatur vorzuziehen, zumal auch Folgeschäden wie Rost drohen können. Im Gegensatz zum Haftpflichtschaden sind Vollkaskoversicherungen weisungsberechtigt bei der Schadensabwicklung.
Wie lange dauert die Auszahlung bei der fiktiven Abrechnung?
Im Regelfall erstreckt sich die Schadenregulierungsdauer auf einen Zeitraum von 4 bis 8 Wochen. Danach sollte die fiktive Abrechnung mit der vollständigen Zahlung der Versicherung abgeschlossen sein. Falls nicht: Anwalt einschalten, Druck machen & Klageweg für Entschädigung prüfen.
Nachgefragt:
Ganz einfach: Du wendest Dich an Deinen Crash Kfz Gutachter nach dem Unfall. Steht mit dem Unfallgutachten die Schadenhöhe fest, können wir Dich über die fiktive Abrechnung aufklären und der Versicherung mitteilen, dass Du Dich für diesen Abrechnungsweg entscheidest. Wir prüfen in Deinem Schadensfall sehr genau, ob die fiktive Abrechnung finanziell und technisch gesehen Sinn macht.
Insofern musst Du gar nicht erst nach einer Mustervorlage für die fiktive Abrechnung suchen: Wir leiten auf Deinen Wunsch hin nach Beratung alles Notwendig in die Wege.

Ein Beispiel
Du hattest einen unverschuldeten Verkehrsunfall? Dann kannst Du auf Kosten der Versicherung des Unfallverursachers ein Schadengutachten zu erstellen. Daraus gehen folgende beispielhaften Werte bzw. Schadenspositionen hervor:
- Reparaturkosten der Werkstatt (netto): 2.500 Euro
- Nutzungsausfall: 150 Euro
- Merkantile Wertminderung durch Unfall: 230 Euro
- Kosten für Fahrzeugverbringung und UPE-Aufschläge: 120 Euro
Lässt Du den Schaden am Unfallwagen nicht reparieren, kannst Du Dir alle diese ersatzfähigen Posten bei fiktiver Abrechnung des Schadens auszahlen lassen. Die Schadenssumme beträgt in diesem Beispiel dann 3.000 Euro, also deutlich mehr als die eigentlichen Reparaturkosten. Für die Schadenfreiheitsklasse des Unfallverursachers macht der Abrechnungsmodus keinen Unterschied.
Kostenvoranschlag nur für Bagatellschäden!
Daher kommt ein Kostenvoranschlag oberhalb der Bagatellschadengrenze nicht in Betracht: Ein KVA würde nur Werkstattkosten auflisten, alles andere nicht!
Gar nicht erst auf Deine Rechnung kommen mit der Unterschrift unter einer Abtretungserklärung die Gutachterkosten: Wir rechnen direkt mit dem eintrittspflichtigen Autoversicherer ab, es ist keine Vorkasse notwendig.
Häufige Streitpunkte:
Die bei Google häufige Suchanfrage „fiktive Abrechnung nach Gutachten Kürzung“ zeigt, dass Haftpflichtversicherer besonders bei fiktiver Abrechnung des Schadens mit dem Argument kürzen, dass bestimmte Kosten gar nicht angefallen wären und die Schadensminderungspflicht greifen würde. Im Fokus stehen oft Kosten für eine Markenwerkstatt bzw. Fachwerkstatt.
Diese Argumentation greift nicht für Fahrzeugschäden: Entscheidend ist auch die BGH-Rechtsprechung, welche Kosten bei konkreter Abrechnung mit Reparatur entstanden wären. Ist der Unfallwagen keine 3 Jahre alt, sind Stundenverrechnungssätze einer Markenwerkstatt erstattungsfähig.
Kürzungen bei fiktiver Abrechnung sind als Geschädigter mit einem Anwalt abzuwehren, damit es mit Blick auf diese Schadensposten beim Versuch bleibt:
- Wertminderung
- Verbringungskosten
- Aufschläge für Ersatzteile (zulässig falls ortsüblich)
- Wiederbeschaffungswert (Abrechnung auf Totalschadenbasis)
- Reparaturkosten (markengebundene Stundensätze einer Fachwerkstatt)
- Verbringungskosten (z. B. zum Lackierbetrieb)
- Beilackierungskosten
- Kürzung der fiktiven Reparaturdauer und somit des Nutzungsausfalls
Wann kann ich nach dem Unfall die fiktive Abrechnung nutzen?
Wenn es sich um Dein eigenes Fahrzeug handelt und Du nach Absprache mit Deinem Crash Kfz Gutachter Berlin als Geschädigter zu dem Schluss kommst, dass die fiktive Abrechnung für Dich Sinn ergibt. Das ist z. B. der Fall, wenn Du bei einem 10 Jahre alten Fahrzeug mit hoher Laufleistung einige Beulen nicht reparieren lässt, die Verkehrssicherheit aber zu 100 % gegeben ist.
Die Wertminderung spielt im hohen Fahrzeugalter keine bedeutende Rolle mehr. Bedenke vor der Entscheidung, dass Du den Unfallwagen nach fiktiver Abrechnung als Geschädigter noch mindestens 6 Monate weiternutzen musst.
Grundvoraussetzung: Das Fahrzeug muss Dir als Geschädigter gehören!
Fährst Du ein Leasingfahrzeug oder ein finanziertes Fahrzeug, kommt die fiktive Abrechnung als Geschädigter nicht in Frage! Rechtliche Eigentümer des Unfallfahrzeugs sind Leasinggeber und Bank, sie steuern ihre Ansprüche bei der Schadensregulierung. Du bist verpflichtet, den Unfallschaden schnellstmöglich zu melden und das weitere Vorgehen zu besprechen.
Vorsicht:
Problematisch kann eine ausbleibende Reparatur werden. Wenn es zukünftig zu einem neuen Schaden an derselben Fahrzeugstelle kommt. Versicherer speichern alle Fälle / Schäden in der HIS-Datenbank und werden dann bei nicht vorhandener Reparaturrechnung einer Werkstatt argumentieren, es sei kein neuer Schaden entstanden. Ein entsprechender Reparaturnachweis könnte Abhilfe schaffen.
Reparatur bei fiktiver Abrechnung möglich?
Ja, das Geld aus fiktiver Abrechnung steht Dir zur freien Verfügung. Du kannst damit in Urlaub fahren oder aber den Wagen selbst reparieren lassen. Zu beachten sind in diesem Kontext nur das Bereicherungsverbot und die Schadenminderungspflicht bei der Schadenregulierung.

Fiktive Abrechnung bei wirtschaftlichem Totalschaden:
Falls die Reparaturkosten mehr als 30 % über dem ermittelten Wiederbeschaffungsaufwand liegen, ist keine Reparatur mehr für einen solchen Totalschaden möglich. Dann greift ebenfalls eine Art fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis: Du erhältst als Erstattung die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert für eine Ersatzbeschaffung.
Für einen Zeitraum von 14 bis 16 Tagen (ab Unfallzeitpunkt) kann eine Nutzungsausfallentschädigung oder ein Ersatzfahrzeug gegenüber der Versicherung des Schadenverursachers verlangt werden. Laut Urteil des OLG Celle (Az. 5 U 159/13) sind bis zu 26 Tage im Einzelfall möglich!
Reparaturmöglichkeit in Werkstatt nicht ausgeschlossen!
Liegen die Reparaturkosten aber nicht mehr als 30 % über dem Wiederbeschaffungswert, kann mit der 130 % Regel sogar eine Totalschadenreparatur sein. Wir prüfen in Deinem Schadenfall ALLE Optionen.
Fazit:
Du hast jetzt mit der fiktiven Abrechnung in den wahrsten Wortsinnen noch eine Option mehr auf der Rechnung für die Schadenabwicklung. Voraussetzungen, Ablauf und mögliche Nachteile kennst Du jetzt.
Du hast die Wahl! Du musst zur Durchsetzung Deiner Ansprüche nur noch zum Telefon oder zur Tastatur greifen und uns als sachverständigen Kfz Gutachter beauftragen. Unsere Hilfe ist immer konkret, trotz fiktiver Abrechnung auch Deine Entschädigungssumme von der Versicherung.
Dein schnellster Weg durch die fiktive Abrechnung: Jetzt Crash Kfz Gutachter anrufen!