Mit Crash Kfz Gutachter geht Deine Schadensrechnung auf!
Bis hierhin hast Du nach unverschuldetem Autounfall alles richtig gemacht: Mit dem Kfz-Sachverständigenbüro Dervis Öksuz in Berlin hast Du eine versicherungsunabhängige Anlaufstelle zur vollständigen Anspruchsdurchsetzung gefunden. Nutzungsausfall hast Du wahrscheinlich noch gar nicht auf der Rechnung. Dann kommt dieser Unfallratgeber wie gerufen: Das X aus der Überschrift wird für Dich keine unbekannte Rechengröße bleiben!
Unsicher wegen der Schadenhöhe? Jetzt ohne Sprachbarrieren beraten lassen, wir sprechen viele Sprachen!
- Lesedauer: 4 Min.
- Veröffentlicht: 26.02.2025
- Autor: Dervis Öksüz
Definition: Nutzungsausfallentschädigung
Unter Nutzungsausfall ist eine Entschädigung für die Nichtnutzbarkeit eines Unfallfahrzeugs zu verstehen. Fällt ein verunfalltes Fahrzeug reparaturbedingt aus und ist ein Nutzungswille nachweisbar, stellt das einen ersatzfähigen Vermögensschaden dar. Hierfür muss die Versicherung des Unfallverursachers eine Nutzungsausfallentschädigung zahlen. Alternativ kannst Du einen Mietwagen nutzen. Was besser ist, klären wir am Ende.
Kurz & knapp:
- Dein Unfallwagen fällt reparaturbedingt aus = Anspruch auf Nutzungsausfall oder Mietwagen.
- Bei Totalschaden steht Dir für die Wiederbeschaffungsdauer Nutzungsausfall zu (bis 16 Tage).
- Finanziell ist eine Nutzungsausfallentschädigung lohnender als ein Mietwagen.
- Bei strittiger Schuldfrage sollten Geschädigte Nutzungsausfall vorziehen.
- Grundlage für die Entschädigung ist die Nutzungsausfalltabelle mit 11 Fahrzeuggruppen.
- Viel Geld: Je nach Fahrzeug kann Dein Anspruch pro Tag zwischen 23 und bis zu 175 Euro liegen.
- Bei alten Fahrzeugen über 10 Jahren kann es zu deutlichen Abzügen kommen.

Häufige Fragen:
Wann wird keine Nutzungsausfallentschädigung bezahlt?
Bei Mitschuld wird die Höhe gemäß Quote gekürzt. Bei fehlender Nutzungsmöglichkeit und greifendem Zweitwageneinwand wird kein Nutzungsausfall gezahlt, auch nicht bei Leasingfahrzeugen oder Finanzierungen: Bank oder Leasinggeber stehen als Eigentümer Ansprüche auf Nutzungsausfall zu.
Habe ich Anspruch auf Nutzungsausfall bei Selbstreparatur?
Grundsätzlich ja, wobei die Schadensminderungspflicht die Dauer der Reparaturzeit begrenzt. Gezahlt wird, was werkstattüblich ist. Für die Auszahlung ist ein Reparaturnachweis notwendig, den wir Dir bei Bedarf gerne erstellen können.
Steht mir Nutzungsausfall bei gewerblichen Fahrzeugen zu?
Dieser Fall ist sehr komplex, wende Dich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Eine Nutzungsausfallentschädigung gibt es laut Rechtsprechung, wenn das Fahrzeug Transportmittel ist und nicht direkt zur Gewinnerzielung genutzt wird. Gewinnausfall müsste genau nachgewiesen werden, was sich ohne Anwalt als schwierig erweist.
Gibt es eine Nutzungsausfallentschädigung bei fiktiver Abrechnung?
Ja, das hat der Bundesgerichtshof (BGH) 2003 in einem Urteil bestätigt: Die fiktive Abrechnung muss auf Gutachtenbasis erfolgen. Für die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung sind die Angaben zur Reparaturdauer im Schadensgutachten maßgeblich. Besonders bei fiktiver Schadenabrechnung kürzen Versicherer willkürlich, wir schützen Deine Rechte.
Blick in die Nutzungsausfalltabelle
Wenn es um die Berechnung der Höhe Deiner Nutzungsausfallentschädigung nach unverschuldetem Verkehrsunfall geht, liefert die Eurotax Schwacke Tabelle (nach Küppersbusch et al.) vom BGH empfohlene Tagessätze für mehr als 38.000 Fahrzeugmodelle.
So viele? Keine Angst, das geht ohne Umstände: Wir ordnen Dein Fahrzeug nach dem Verkehrsunfall schnell in die richtige Gruppe ein. Mit einem kostenlos erstellten Schadengutachten wird das X auf Deiner Schadensabrechnung neben Reparaturkosten und Schadenersatz für die merkantile Wertminderung sehr konkrete Formen annehmen.
Hier listen wir Dir exemplarisch einige beliebte Fahrzeugmodelle auf, vielleicht ist Deines dabei:
Klasse | Betrag / Tag | Beispiele |
---|---|---|
A | 23€ | Ford Ka, Renault Twingo, Smart |
B | 29€ | Nissan Micra, Opel Corsa, VW Polo |
C | 35€ | Ford Focus Family, Honda Civic, Mercedes A140 |
D | 38€ | Ford Focus, Volvo S40, VW Passat |
E | 43€ | BMW 318i T, Opel Vectra, Renault Scenic |
F | 50€ | Audi A4, Mercedes C 180, Toyota Avensis |
G | 59€ | Audi A6, Citroen Xantia, Ford Galaxy |
H | 65€ | Jaguar S Type, Mercedes Benz SLK 320, Volvo V70 |
J | 79€ | BMW X5, Porsche Boxter, Jaguar XJ6 |
K | 119€ | BMW M3 Cabrio, Mercedes CLK Coupe, Porsche 911 Carrera |
L | 175€ | Jaguar XKR Coupé, Mercedes Benz SL, Porsche 911 Turbo |
Dein Fahrzeug ist nicht dabei? Kein Problem, nach Deiner Kontaktaufnahme wird sich das schnell ändern. Nutze unbedingt bei eigener Unschuld Dein Recht auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung wird von allein definitiv keinen Nutzungsausfall „anbieten“.

Was gilt bei älteren Fahrzeugen?
Ist das verunfallte Auto zwischen 5 und 10 Jahren alt, wird im Regelfall eine Herabstufung um eine Fahrzeuggruppe vorgenommen. Ab 10 Jahren Fahrzeugalter können es auch zwei Gruppen oder die Reduzierung auf Kfz-Vorhaltekosten sein. Im Sinne der Schadenminderungspflicht argumentieren Versicherer mit einer Wertsteigerung bei weiterer Nutzung durch die erfolgte Reparatur bei älteren Fahrzeugen.
Wie lange wird Entschädigung für Nutzungsausfall bezahlt?
Entscheidend ist für Geschädigte die Dauer der Reparatur laut Gutachten bzw. das, was auf der Reparaturrechnung als Nachweis der Werkstatt steht. Zwischen wenigen Tagen bis zu mehr als 2 Wochen bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ist alles möglich.
Das OLG Celle hat einer Klägerin in einem Fall sogar 26 Tage Nutzungsausfall als Zeitraum für die Wiederbeschaffung zugesprochen, damit sie angemessen entschädigt wird.
Der Zeitraum zählt ab dem Unfallzeitpunkt inklusive Gutachtenerstellung und Überlegungsfrist. Du musst Dich insofern bei einer Ersatzbeschaffung nicht sofort entscheiden, wir kümmern uns um alle notwendigen Nachweise!
Checkliste mit Voraussetzungen:
- Bei eigener Unschuld am Unfall (Haftpflichtschaden).
- Du bist Fahrzeugeigentümer (kein Leasing-Fahrzeug, keine Finanzierung).
- Tatsächlicher Fahrzeugausfall: Reparatur oder Totalschaden.
- Nutzungswille: Du bist auf das Fahrzeug angewiesen.
- Nutzungsmöglichkeit: Du musst es nutzen können (was bei einer Verletzung ggf. nicht geht).
- Du entscheidest Dich gegen einen Ersatzwagen (Mischnutzung ist möglich).
- Wenn Nutzungsausfall mit einem neutralen Gutachten beziffert wurde.
- Falls ein Zweitwagen anderweitig genutzt wird (Zweitwageneinwand greift oft nicht).
Nutzungsausfall auch bei Freizeit- und Hobbyfahrzeugen?
Nein, für reine Freizeitfahrzeuge wie Quads oder Trikes wird nach Schaden und notwendiger Reparatur keine Nutzungsentschädigung gewährt. Bei Wohnmobilen (Kastenwagen) kommt es im Einzelfall auf die konkrete Nutzung an. Für Motorräder gibt es eine eigene Nutzungsausfalltabelle. Anspruch besteht, wenn das Zweirad wie ein Auto für die täglichen Wege genutzt wird.
Beispielrechnung: Nehmen wir als Beispiel an, Du bist mit einem Volvo V70 unterwegs, der in Ausfallgruppe H mit einem Tageswert von 65 Euro zu finden ist. Dein X beträgt 650 Euro Nutzungsausfall als Anspruch gegenüber der Versicherung, falls Dein Fahrzeug laut Gutachten und Werkstattrechnung 10 Tage in der Werkstatt unfahrbar steht.
Wie hoch ist die Nutzungsausfallentschädigung?
Falls Du einen Totalschaden erlitten hast (keine Reparatur möglich) und sich die Wiederbeschaffung am Gebrauchtwagenmarkt als schwierig erweist, kannst Du locker mit 16 Tagen rechnen, das X wäre in unserem Beispiel = 1.040 Euro.
Du siehst, dass es um viel Geld nach dem Unfall gehen kann. Je neuer Dein Wagen ist, desto höher wird die ebenfalls vom Crash Kfz Gutachter berechnete unfallbedingte Wertminderung ausfallen. Rechne nicht nur mit Reparaturkosten, Deine Rechte gehen weit darüber hinaus. Nur wird Dir das gegnerische Schadensmanagement nichts davon sagen.
Fazit:
Angesicht der mitunter hohen Summe ist eine Nutzungsausfallentschädigung finanziell oft lohnender, wenn Du auf das Fahrzeug für eine gewisse Ausfallzeit verzichten kannst. Bei möglicher Teilschuld ist die Nutzungsausfallentschädigung die bessere Option. Deine Ansprüche würden entsprechend der Haftungsquote gekürzt, bei einem Ersatzfahrzeug droht eine Beteiligung an Mietwagenkosten. Alle wichtigen Voraussetzungen (Nutzungswille etc.) kennst Du nun als Geschädigter nach Unfall.
Dieses Thema zeigt, dass die Opferrolle als Geschädigter wirklich nur gefühlt ist, Deine Ansprüche sind umfassend und gehen auch weit über die Nutzungsausfallentschädigung hinaus. Beauftrage mit dem Sachverständigenbüro Dervis Öksüz in Berlin versicherungsunabhängige Regulierungserfahrung, die Deine Ansprüche ohne jeden Kompromiss auf die Überholspur der Schadenregulierung bringt.